Die NiSV in der Übersicht

NiSV ist die Abkürzung für die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“. Sie arbeiten in Ihrem Studio mit IPL oder mit einem Laser? Sie führen Ultraschall bei Ihren Kundinnen und Kunden durch? Dann ist die NiSV für Sie sehr relevant.

Natürlich legen Sie großen Wert darauf, dass Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtig geschult sind, denn ohne eine akkreditierte Schulung steigt die Gefahr einer unsachgemäßen Behandlung.

In der Verordnung wird festgelegt, dass ein Fachkundenachweis zu erbringen ist. Hiermit wird sichergestellt, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden sich auch wirklich mit den Geräten auskennen und die Gefahren und Risiken einschätzen können.

Brauchen alle Kosmetikerinnen und Kosmetiker einen Fachkundenachweis?

Wenn Sie in Ihrem Salon mit Gleichstromgeräten, Nieder- oder Hochfrequenzgeräten, Magnetfeldgeräten, Laser, Ultraschall oder IPL arbeiten möchten, ist ein Nachweis notwendig. Dieser muss aber nicht nur durch die Inhabenden des Salons erbracht werden. Alle Mitarbeitenden, die mit den Geräten Behandlungen durchführen, benötigen entsprechende Nachweise. Die Vorgabe ist unabhängig davon, welche Berufserfahrung und Ausbildung bereits vorliegen.

Ohne die jeweiligen Nachweise dürfen die Behandlungen nicht angeboten und durchgeführt werden.

Warum wurde die NiSV  ins Leben gerufen?

Verbrennungen, Schmerzen, Rötungen oder andere Verletzungen der Haut entstehen bei unsachgemäßer Behandlung. Oft aber erhalten  Kosmetikerinnen und Kosmetiker durch den Gerätehersteller lediglich eine kurze Einführung. Teilweise werden diese Informationen sogar nur aus zweiter Hand weitergegeben.

Für Kunden ist es nicht nachvollziehbar, welche Ausbildung Kosmetikerinnen oder Kosmetiker haben. Dabei ist es ihr Recht, optimal aufgeklärt zu werden. Dies beinhaltet auch die Gefahren, die durch die Behandlungen entstehen können.

Damit sich Kundinnen und Kunden bei wirklich allen Anbietern sicher fühlen können, ist ein Fachkundenachweis notwendig.
Sie erlernen in mehreren Modulen das notwendige Wissen für Behandlungen mit den genannten Geräten und lassen danach Ihr Wissen prüfen.

Dokumentation für die Anlagen

Alle Behandlungen, die mit Geräten durchgeführt werden, müssen nach der NiSV nachvollziehbar sein. Daher müssen Sie im Rahmen der Verordnung eine Dokumentation durchführen, damit Sie die Behandlungen weiter durchführen dürfen.

Zudem werden für einige Anwendungen Approbationen benötigt. Ein Fachkundenachweis allein reicht nicht aus.

Das Thema ist komplex. Umso wichtiger ist es, dass Sie rundherum informiert, geschult und zertifiziert sind.

Alle Informationen zur NiSV sowie zur Durchführung des Fachkundenachweises finden Sie auf unserer Webseite.

Weiterführende Links

Informationen zur NISV

https://www.buzer.de/NiSV.htm

BMUV: FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV)

Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen 
Suchergebnis – DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle

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