Wussten Sie, dass Sie weniger als 6 Monate Zeit haben, Ihren Schulungsnachweis in ein anerkanntes Zertifikat umwandeln zu lassen?
Bestimmt haben Sie schon von der Übergangsregelung zur Anrechnung der Fachkunde-Kurse im Rahmen der NiSV gehört, der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Anwendungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen.
Seit 2021 ist es Pflicht, Ihre Geräte anzumelden und seit Anfang 2024 sind Schulungen nur noch bei anerkannten Schulen zulässig.
Allerdings gilt bis Ende dieses Jahres, also nur noch bis zum 31. Dezember 2025 (!), eine Übergangsregelung, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Schulungsnachweis rückwirkend in ein Zertifikat umwandeln zu lassen.
Was muss ich dafür tun?
Dazu müssen Sie nur wenige Voraussetzungen nachweisen:
➡️ Im Zeitraum der Schulung muss die Schule anerkannt gewesen sein.
➡️ Ihre Schulung darf nicht länger als 5 Jahre her sein und muss mit einer Schulungsabschlußprüfung abgeschlossen worden sein.
➡️ Sie benötigen einen Nachweis, dass die Schulung nach dem Lehrplan der BMUV verlief.
Wenn Sie diese Nachweise haben, melden sich möglichst schnell bis zum 31.12. bei einer Zertifizierungsstelle wie der eCertification und Sie erhalten von uns ein Zertifikat, das ab Schulungsdatum 5 Jahre gültig ist!
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat ab dem Datum der Schulung gilt und nicht ab dem Datum der Zertifikatsausstellung.
Lesen Sie zu dem Thema gern auch nochmal selbst nach unter §13 der NiSV: https://www.buzer.de/13_NiSV.htm
Was mache ich, wenn ich eine Schulung bei einer nicht anerkannten Schule gemacht habe?
Auch wenn Ihre Schulung bei einer nicht anerkannten Schule absolviert wurde, besteht gemäß § 13 Abs. 3 NiSV dennoch die Möglichkeit, Ihre Fachkunde durch eine bestandene Prüfung nachzuweisen.
Das bedeutet:
➡️ Sie können sich bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wie eCertification zur Prüfung anmelden.
➡️ Sie benötigen einen Nachweis, dass die Schulung nach dem Lehrplan der BMUV verlief.
➡️ Bestehen Sie die Prüfung, erhalten Sie ein gültiges Fachkunde-Zertifikat – unabhängig davon, wann und wo Sie geschult wurden.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall keine Schulungsanerkennung erfolgt, sondern ausschließlich die Prüfungsleistung zählt. Eine gezielte Vorbereitung auf die Prüfung ist daher empfehlenswert.
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung oder Vorbereitung unterstützt Sie eCertification gerne.
Was mache ich, wenn meine Schulung älter als 5 Jahre ist ?
In diesem Fall kann Ihre Schulung leider nicht anerkannt werden und wir können Ihnen kein Zertifikat ausstellen. Für ein gültiges Zertifikat absolvieren Sie eine Fachkundeschulung bei einer anerkannten Schule und melden sich bei der eCertification ganz einfach zur Prüfung an.
Nutzen Sie dazu auch gern unseren Leitfaden zur Prüfungsbuchung: https://www.ecertification.de/haeufige-fragen/#Pruefungsbuchung
Wir von der eCertification helfen Ihnen gern!
Darf ich als Kosmetiker/-in ohne Zertifikat ab 2026 eigentlich weiter arbeiten?
Nein, Sie dürfen nicht ohne zulässiges Zertifikat mit Geräten arbeiten, die nichtionisierende Strahlung nutzen, sonst drohen Strafen. Es ist daher entscheidend, dass Sie die erforderliche Fachkundeschulung bei einer anerkannten Schule sowie eine Prüfung bei einer Personenzertifizierungsstelle wie der eCertification absolvieren, um Ihr Zertifikat zu erhalten.
Nutzen Sie diese letzte Chance, sich bis Ende dieses Jahres auch noch rückwirkend zertifizieren zu lassen, falls Sie eine Schulung absolviert haben, die nicht älter als 5 Jahre ist!Übergangsfrist_endet
Wir von der eCertification helfen Ihnen dabei.