Die Uhr tickt: In weniger als 3 Monaten läuft die Frist ab! Nur noch bis 31. Dezember 2025 können Sie Ihren Schulungsnachweis in ein offiziell anerkanntes Zertifikat umwandeln.
Wussten Sie, dass diese Möglichkeit danach endgültig entfällt? Nutzen Sie die Übergangsregelung der Fachkunde-Kurse im Rahmen der NiSV jetzt, bevor sie endet!
Seit 2021 besteht die Pflicht zur Anmeldung Ihrer Geräte – und seit Anfang 2024 dürfen Schulungen ausschließlich bei anerkannten Schulen absolviert werden. Doch nur bis Jahresende können Sie Ihren bisherigen Schulungsnachweis rückwirkend anerkennen lassen.
Handeln Sie – bevor diese einmalige Chance ausläuft!
Was müssen Sie dafür tun?
➡️ Im Zeitraum der Schulung muss die Schule anerkannt gewesen sein.
➡️ Ihre Schulung darf nicht länger als 5 Jahre her sein und muss mit einer Schulungsabschlußprüfung abgeschlossen worden sein.
➡️ Sie benötigen einen Nachweis, dass die Schulung nach dem Lehrplan der BMUV verlief.
Wenn Sie diese Nachweise haben, melden sich schnell (nur noch bis zum 31.12.) bei der eCertification und Sie erhalten ein Zertifikat, das ab Schulungsdatum 5 Jahre gültig ist!
Bitte beachten Sie aber, dass das Zertifikat ab dem Datum der Schulung gilt und nicht ab dem Datum der Zertifikatsausstellung.
Lesen Sie zu dem Thema gern auch nochmal selbst nach unter §13 der NiSV: https://www.buzer.de/13_NiSV.htm
Wie verhält es sich, wenn Sie eine Schulung bei einer nicht anerkannten Schule gemacht habe?
Auch wenn Ihre Schulung bei einer nicht anerkannten Schule absolviert wurde, besteht gemäß § 13 Abs. 3 NiSV dennoch die Möglichkeit, Ihre Fachkunde durch eine bestandene Prüfung nachzuweisen.
Das bedeutet:
➡️ Sie können sich bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wie der eCertification zur Prüfung anmelden.
➡️ Sie benötigen einen Nachweis, dass die Schulung nach dem Lehrplan der BMUV verlief.
➡️ Bestehen Sie die Prüfung, erhalten Sie ein gültiges Fachkunde-Zertifikat – unabhängig davon, wann und wo Sie geschult wurden.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall keine Schulungsanerkennung erfolgt, sondern ausschließlich die Prüfungsleistung zählt. Eine gezielte Vorbereitung auf die Prüfung ist daher empfehlenswert.
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung oder Vorbereitung unterstützt Sie die eCertification gerne.
Was passiert, wenn die Schulung älter als 5 Jahre ist ?
In diesem Fall kann Ihre Schulung leider nicht anerkannt werden und wir können Ihnen kein Zertifikat ausstellen. Für ein gültiges Zertifikat absolvieren Sie eine Fachkundeschulung bei einer anerkannten Schule und melden sich ganz einfach bei der eCertification zur Prüfung an.
Nutzen Sie dazu auch gern unseren Leitfaden zur Prüfungsbuchung: https://www.ecertification.de/haeufige-fragen/#Pruefungsbuchung
Wir von der eCertification helfen Ihnen gern!
Darf ich ab 2026 als Kosmetiker/-in ohne Zertifikat eigentlich weiter arbeiten?
Nein, Sie dürfen nicht ohne zulässiges Zertifikat mit Geräten arbeiten, die nichtionisierende Strahlung nutzen, sonst drohen Strafen. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie die erforderliche Fachkundeschulung bei einer anerkannten Schule sowie eine Prüfung bei einer Personenzertifizierungsstelle wie der eCertification absolvieren, um Ihr Zertifikat zu erhalten.
Verpassen Sie nicht diese letzte Gelegenheit!
Nur bis Ende des Jahres können Sie sich rückwirkend zertifizieren lassen – wenn Ihre Schulung nicht älter als 5 Jahre ist! Melden Sie sich jetzt, bevor diese Chance unwiederbringlich vergeht!
Wir von der eCertification helfen Ihnen dabei!