1. Frage:
Gilt ein Laserschutzkurs auch als Nachweis für die Fachkunde?
Nein. Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten folgt der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), dort werden nur Aspekte aus dem Bereich des Arbeitsschutzes behandelt. Diese gelten nicht für die NiSV.
2. Frage:
Kann ich als Kosmetikerin eine dauerhafte Haarentfernung mit Laser, Hochfrequenzgeräten oder intensiven Lichtquellen durchführen oder nur eine Ärztin oder ein Arzt?
Wenn Sie über die erforderliche Fachkunde verfügen und diese nachweisen können, dürfen Sie solche Anwendung mit Laser, Hochfrequenzgeräten oder intensiven Lichtquellen durchführen.
3. Frage:
Wie geht das genau, wenn ich meine Schulungsnachweise habe, und mich für die Prüfung anmelden möchte?
Sie besuchen die Seite: https://www.ecertification.de/pruefung/ und starten dort den Anmeldeprozess einer Prüfung Ihrer Wahl.
Alle genauen Schritte, Hilfestellungen, sowie Tipps und Tricks bei der Anmeldung verrät Ihnen unser Leitfaden Prüfungsbuchung, den Sie hier finden: https://www.ecertification.de/haeufige-fragen/#Pruefungsbuchung
💚 Bei weiteren Fragen sind wir von der eCertification gern für Sie da!
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