Allgemeine Geschäftsbedingungen

der eCertification GmbH

in der Fassung vom 01.06.2025 

1. Geltungsbereich und Grundsätze

1.1 Die eCertification GmbH ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Personenzertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024. Sie ist spezialisiert auf die Durchführung von Fachkundeprüfungen gemäß der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen). Diese Verordnung schreibt einen Fachkundenachweis für bestimmte kosmetische Anwendungen vor. 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der eCertification GmbH (nachfolgend „eCertification“) und den Antragstellern und Teilnehmern der Fachkundeprüfungen (nachfolgend „Antragsteller“ und/oder „Teilnehmer“ genannt)

1.3 Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von eCertification in Textform bestätigt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Antragstellern/Teilnehmern finden keine Anwendung.

1.4 Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Fassungen der einschlägigen Vertragsdokumente (die Gebührenordnung, das Regelwerk zur Zertifizierung, die Datenschutzbestimmungen sowie der Ethik–Kodex für Prüflinge und Zertifikatsempfänger . Diese sind auf www.ecertification.de abrufbar.

2. Zustandekommen des Vertrags und digitale Abwicklung

 .1. Die Person, die ein Fachkundezertifikat erwerben möchte, muss als Antragsteller einen diesbezüglichen Antrag an die eCertification stellen. Die Einzelheiten des Antrags ergeben sich aus dem Regelwerk zur Zertifizierung.

2.2. Etwaige Eingabefehler während des Antrags kann der Antragsteller jederzeit über die Tastatur korrigieren. Die zur Verfügung stehende Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von eCertification gespeichert wird und wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung zugesandt. 

2.3 Der gesamte Zertifizierungsprozess – von der Antragstellung, über die Abgabe von Dokumenten, die Terminierung des Prüfungsplatzes, die Durchführung der Prüfung bis zur Übergabe des Zertifikats – erfolgt digital über das Prüfungsportal. Der Antragsteller erklärt sich mit dieser digitalen Abwicklung ausdrücklich einverstanden.

3. Pflichten des Antragstellers

3.1 Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Prüfungszulassung erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig und fristgerecht über das digitale Prüfungsportal einzureichen. Diese Unterlagen müssen den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben entsprechen (insbesondere gemäß NiSV)) und bilden die Grundlage für die Zulassung zur Prüfung. Änderungen an diesen Unterlagen, wie z. B. Änderungen der Kontaktdaten oder Qualifikationsnachweise, sind eCertification unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Der Antragsteller darf nicht zur Prüfung zugelassen werden, ohne dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und von eCertification akzeptiert wurden. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eingereichte Unterlagen fehlerhaft, falsch oder manipuliert waren, behält sich eCertification vor, bereits ausgestellte Zertifikate zu entziehen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Prüfungsgebühren.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise gemäß der jeweils aktuellen Gebührenordnung. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

4.2 Rechnungen zur Antragsgebühr sind sofort fällig. Die Zahlung der Antragsgebühr kann per Sofortüberweisung, Kreditkarte und Banküberweisung erfolgen und ist Voraussetzung für den Zugang zum Prüfungsportal und den Beginn des Antragsprozesses.

4.3 eCertification ist berechtigt, bei wiederkehrenden Zertifizierungen (z. B. Re-Zertifizierungen) die Vergütung anzupassen. Änderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

4.4 Sollte ein vereinbarter Termin für die Durchführung einer Prüfung aufgrund eines vom Antragsteller/Teilnehmer zu vertretenden Grundes verschoben oder abgesagt werden müssen, hat eCertification Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB. Die Entschädigung wird wie folgt pauschaliert berechnet:

  • Bei einer Terminabsage bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin: 20 % des Auftragswertes abzüglich ersparter Aufwendungen.
  • Bei einer Terminabsage bis spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes abzüglich ersparter Aufwendungen.
  • Bei einer späteren Terminabsage: 100 % des Auftragswertes abzüglich ersparter Aufwendungen.

Dem Antragsteller/Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Prüfungsdurchführung und Zertifizierungsentscheidungen

5.1 Einzelheiten zur Prüfungsdurchführung und den Zertifizierungsentscheidungen sind  imRegelwerk zur Zertifizierung” geregelt.5.2 Die Entscheidung über die Zertifizierung obliegt ausschließlich der eCertification. Personal, das an der Ausbildung oder Prüfung beteiligt war, ist von der Zertifizierungsentscheidung ausgeschlossen.

6. Prüfungsabbruch, keine Anerkennung

6.1 Täuschungshandlungen oder Täuschungsversuche während einer Prüfung führen zur sofortigen Beendigung der Prüfung. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden und wird nicht anerkannt. Gleiches gilt, wenn nachträglich ein Täuschungsversuch festgestellt wird. eCertification ist berechtigt, das Prüfungsverfahren bei Verdacht auf Täuschungshandlungen unverzüglich zu unterbrechen und – nach entsprechender Prüfung – für ungültig zu erklären. Wird der Täuschungsversuch erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, kann das ausgestellte Zertifikat innerhalb eines Jahres ab Kenntnis durch die eCertification GmbH für ungültig erklärt werden. Die Prüfungsgebühr wird in Fällen der Täuschung oder des Täuschungsversuchs nicht erstattet. Die betroffene Person hat keinen Anspruch auf Wiederholung der Prüfung oder Ausstellung eines Zertifikats. Näheres regelt das Regelwerk zur Zertifizierung.

6.2. Wird festgestellt, dass während der Prüfung durch die Aufsichtsperson wesentliche Regelungen der Prüfungsordnung oder des Zertifizierungsregelwerks verletzt wurden, und ist dadurch eine ordnungsgemäße Prüfung nicht gewährleistet, so wird die Prüfung von der eCertification für ungültig erklärt. In diesem Fall wird dem Teilnehmer ein kostenfreier Ersatztermin zur Wiederholung angeboten. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren oder weitergehende Schadensersatzansprüche besteht nicht, es sei denn, die eCertification GmbH haftet nach Ziffer 8.

7. Beendigung des Vertrages

7.1 Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund in Textform kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Vertragserfüllung länger als drei Monate aus Gründen, die nicht von eCertification zu vertreten sind, nicht möglich ist,
  • der Antragsteller/Teilnehmerunzulässigerweise versucht, Prüfungsergebnisse oder Zertifizierungsentscheidungen zu manipulieren oder zu beeinflussen,
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers/Teilnermers eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde,
  • fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden.

7.2 Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die der Antragsteller/Teilnehmerr zu vertreten hat, behält sich eCertification das Recht vor, eine pauschale Vergütung in Höhe von 15 % der Auftragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Dem Antragsteller/Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch eCertification bleibt der Anspruch auf bereits erbrachte Leistungen und Prüfungsgebühren unberührt. Bereits ausgestellte Zertifikate können widerrufen werden, sofern die Kündigungsgründe die Unwirksamkeit oder Unzulässigkeit der Zertifizierung betreffen.

8. Haftung

8.1 Die eCertification haftet uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

8.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet eCertification nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9. Geheimhaltung, Datenschutz und Sicherheit

9.1 Der Antragsteller/Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm offenbarten vertraulichen Informationen von eCertification nur für den Vertragszweck zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

9.2 eCertification sichert die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO, BDSG) zu. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter www.ecertification.de abrufbar.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Die Prüfungsordnung, das Regelwerk zur Zertifizierung sowie die jeweils gültige Gebührenordnung in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die Regelungen des Zertifizierungsregelwerks.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

10.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: 01.06.2025

 Hier finden Sie die Download Fassung inkl. Änderungshistorie der AGB – eCertification GmbH

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