Prüfungszeiten nach Vereinbarung:MO & FR: 10-15 Uhr - DI & DO: 10-18 Uhr - Mittwochs: 11-19 Uhr - Samstags: 12-15 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der younea.certification GmbH (eCertification)

in der Fassung vom 01.07.2021

1. Geltungsbereich, Grundsätze
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von der younea.certification GmbH (nachfolgend “younea.certification (eCertification)”) abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Verträge mit

• Prüflingen (oder auch „Antragstellern“ oder „Kandidaten“ und “Teilnehmern”– s. Ziff. 4),
• Schulträgern,
• Mitarbeitern und Externer
nachfolgend zusammenfassend auch „Vertragspartner“ genannt.

Den Vertragsparteien ist dabei bekannt und bewusst, dass die younea.certification (eCertification) eine Zertifizierungsstelle ist. Entsprechend hat sie bzw. ihre oberste Leitung sich zur Unparteilichkeit bei ihren Zertifizierungstätigkeiten verpflichtet. Die younea.certification (eCertification) versteht die Bedeutung der
Unparteilichkeit bei der Durchführung ihrer Zertifizierungstätigkeiten, geht mit Interessenkonflikten sorgsam um und stellt die Objektivität ihrer Zertifizierungstätigkeiten sicher. Ihre Regelungen und Verfahren zur Zertifizierung von Personen sind für alle Personen fair; die Zertifizierung wird in keiner Weise aufgrund unangemessener finanzieller oder sonstiger Bedingungen eingeschränkt. Sie lässt keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck, der ihre Unparteilichkeit gefährden könnte, zu und identifiziert ständig Gefährdungen ihrer Unparteilichkeit.
b. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die younea.certification (eCertification) schriftlich bestätigt wurden.
c. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung.
d. Zusätzlich zu diesen AGB finden folgende Vertragsdokumente in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, die unter www.ecertification.de zugänglich sind:

• Gebührenordnung
• Allgemeine Prüfungsordnung
• Ethik Kodex

2. Zustandekommen des Vertrags
Angebote der younea.certification (eCertification) sind freibleibend.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen
Alle Preise der younea.certification (eCertification) verstehen sich, sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, zuzüglich der beim Leistungsdatum geltenden Umsatzsteuer.
Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind für die younea.certification (eCertification) nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von ihr als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung vereinbarter Liefer und Leistungstermine setzt voraus, dass Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Vertragspartners rechtzeitig erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so werden die Termine für die younea.certification (eCertification)entsprechend verlängert. Die younea.certification (eCertification) kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant nicht wie vereinbart oder nicht rechtzeitig liefert und die younea.certification (eCertification) dies nicht zu vertreten hat.
Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, gegen die Zahlungsansprüche der younea.certification (eCertification) aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Befindet sich der Vertragspartner in Verzug, ist younea.certification (eCertification) berechtigt, unbeschadet anderer Rechte sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und, sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Soweit im Vertrag nicht weiter ausgeführt, sind Nebenkosten wie z.B. Reisekosten und Übernachtungskosten stets gesondert zu vergüten.

4. Besondere Bestimmungen für Prüflinge
Prüflinge müssen bei der younea.certification (eCertification) einen unterschriebenen Antrag zur Zertifizierung einreichen, der mindestens Folgendes beinhaltet:
a. Informationen, die zur Identifikation des Antragstellers erforderlich sind, wie z. B. Name, Adresse und andere Informationen, die durch das Zertifizierungsprogramm gefordert werden;
b. den Geltungsbereich der gewünschten Zertifizierung;
c. eine Aussage, dass der Antragsteller damit einverstanden ist, die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen und alle benötigten Informationen für die Begutachtung bereitzustellen;
d. alle ergänzenden Informationen, um die Einhaltung der Voraussetzungen für das Zertifizierungsprogramm objektiv darzulegen;
e. Mitteilung an den Antragsteller über seine/ihre Möglichkeiten, im Rahmen des Zumutbaren einen Antrag auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse zu stellen.
Änderungen, z.B. hinsichtlich der (mail-)Adresse, sind younea.certification (eCertification) unverzüglich mitzuteilen.
Prüfungen werden so gestaltet, dass die Kompetenz durch schriftliche, mündliche, praktische, beobachtende oder andere zuverlässige und objektive Mittel begutachtet werden kann. Die Gestaltung der Prüfungsanforderungen muss die Vergleichbarkeit der Ergebnisse jeder einzelnen Prüfung sicherstellen, sowohl in Inhalt als auch Schwierigkeitsgrad, einschließlich der Gültigkeit der Entscheidungen nicht „bestanden/bestanden“.
Die Entscheidung über die Zertifizierung wird ausschließlich von der Zertifizierungsstelle getroffen.
Personal, das die Zertifizierungsentscheidung trifft, darf nicht an der Prüfung oder der Ausbildung des Kandidaten beteiligt gewesen sein. Nähere Bestimmungen, u.a. zum Inhalt und zur Reichweite des Zertifikats, zum Rezertifizierungsprozess, zur zulässigen Verwendung von Zertifikat, Logos und Zeichen sowie zu Einsprüchen und Beschwerden gegen Zertifizierungsentscheidungen enthält die Prüfungsordnung, die unter www.ecertification.de abgerufen werden kann.

5. Gewährleistung, Haftung
Für alle von der younea.certification (eCertification) im Rahmen des Vertrages erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist (vgl. § 14 BGB).
Hiervon ausgenommen sind alle nachfolgend angeführten Ansprüche, sowie alle Ansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen oder die wegen der Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht bestehen.
Die Haftung der younea.certification (eCertification) sowie die ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.

6. Geheimhaltung, Datenschutz
a. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. § 5 des Geschäftsgeheimnisgesetz bleibt unberührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, ihre Arbeitnehmer, die mit den zu erbringenden Leistungen näher befasst sind, zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
b. Insbesondere stellt younea.certification (eCertification) sicher, dass vertrauliche Informationen, die während des Zertifizierungsprozesses bzw. aus anderen Quellen als dem Antragsteller, dem Kandidaten oder der zertifizierten Person erhalten wurden, nicht ohne schriftliche Genehmigung der Person an Unbefugte weitergegeben werden dürfen, sofern eine gesetzliche Regelung nichts anderes verlangt. Sofern die younea.certification (eCertification) solche vertraulichen Informationen zu veröffentlichen hat, muss die betroffene Person über die Information, die weitergegeben bzw. zu veröffentlichen ist, unterrichtet werden.
c. Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Ausführung des Vertrags und der jeweiligen Einzelverträge strikt einzuhalten, insbesondere das BDSG und die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertragspartner sind unter www.ecertification.de abrufbar.
d. Schließlich stellt die younea.certification (eCertification) sicher, dass Regelungen und Verfahren vorhanden sind, um die Sicherheit während des gesamten Zertifizierungsprozesses gewährleisten zu können, und um beim Auftreten von Sicherheitslücken Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können.

7. Schlussbestimmungen
a. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages als Ganzem nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragsparteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.
b. Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrags unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.
c. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist.
d. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).

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