Allgemeine Geschäftsbedingungen
der younea.certification GmbH (eCertification)
in der Fassung vom 01.05.2023
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zum 01.05.2023 angepasst. Die Änderungen sind an der betreffenden Stellen entsprechend kenntlich gemacht.
1. Geltungsbereich, Grundsätze
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen younea.certification GmbH (nachfolgend “younea.certification”) und deren Auftraggeber.
Den Vertragsparteien ist dabei bekannt und bewusst, dass die younea.certification (eCertification) eine Zertifizierungsstelle ist. Entsprechend hat sie bzw. ihre oberste Leitung sich zur Unparteilichkeit bei ihren Zertifizierungstätigkeiten verpflichtet. Die younea.certification (eCertification) versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung ihrer Zertifizierungstätigkeiten, geht mit Interessenkonflikten sorgsam um und stellt die Objektivität ihrer Zertifizierungstätigkeiten sicher. Ihre Regelungen und Verfahren zur Zertifizierung von Personen sind für alle Personen fair; die Zertifizierung wird in keiner Weise aufgrund unangemessener finanzieller oder sonstiger Bedingungen eingeschränkt. Sie lässt keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck, der ihre Unparteilichkeit gefährden könnte, zu und identifiziert ständig Gefährdungen ihrer Unparteilichkeit.
1.2 Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die younea.certification (eCertification) schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung.
1.4 Zusätzlich zu diesen AGB finden folgende Vertragsdokumente in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, die unter www.ecertification.de zugänglich sind.
2. Auftraggeberpflichten
Sollte ein vereinbarter Termin für die Ausführung des Auftrags aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes verschoben werden müssen, hat der younea.certification Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB. Die Höhe der Entschädigung wird in der Regel anhand des Auftragswerts (bezogen auf den betroffenen Termin) abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet und ist wie folgt zu zahlen:
Bei einer Terminaufhebung, die spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, wird eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Auftragswerts abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet.
Bei einer Terminaufhebung, die spätestens 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, wird eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Auftragswerts abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet.
Erfolgt die Terminaufhebung weniger als 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, wird der volle Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet. In jedem solchen Fall ist es dem Auftraggeber gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser geringer ausfällt.
3. Zustandekommen des Vertrags
Sofern die Vergütung nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung geregelt ist, findet die jeweils gültige Preisliste Anwendung, sofern diese dem Auftraggeber bekannt ist oder bekannt sein müsste. Andernfalls wird die übliche Vergütung als vereinbart.
Die gezahlte Gebühr wird erstattet, wenn der Prüfling vor der Prüfung alle Unterlagen eingereicht hat und festgestellt werden kann, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Tritt der Prüfling eine Prüfung an, ohne alle erforderlichen Unterlagen eingereicht zu haben und es stellt sich im Nachgang heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, hat er keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Prüfungsgebühr.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen
younea.certification ist befugt, die Preise zu Beginn eines Zertifizierungszyklus zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung erfolgt durch eine schriftliche Benachrichtigung, die spätestens einen Monat nach Beginn des jeweiligen Zertifizierungszyklus in Textform versandt sein muss. Wenn die Preiserhöhung pro Vertragsjahr nicht mehr als 5 % beträgt, hat der Auftraggeber aufgrund dieser Preiserhöhung kein spezielles Kündigungsrecht. Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 5 % pro Vertragsjahr hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Andernfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.
5. Beendigung des Vertrages
Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund in Textform zu kündigen. younea.certification ist insbesondere aus wichtigem Grund zur Kündigung berechtigt, wenn:
– Die Ausführung des Auftrags aufgrund von Gründen, die nicht von younea.certification zu vertreten sind, für insgesamt mehr als drei Monate gestört wurde.
– Der Auftraggeber unrechtmäßig versucht, das Ergebnis des Auftrags zu fälschen oder zu beeinflussen.
– Über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder aufgrund mangelnder Masse abgelehnt wurde.
– Der Auftraggeber trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist eine fällige Rechnung nicht bezahlt hat.
Es liegen sonstige vertraglich vereinbarte Gründe vor. In diesen Fällen darf younea.certification die Erbringung weiterer Leistungen verweigern.
Bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund, der nicht von younea.certification zu vertreten ist, behält sie den Anspruch auf Vergütung für die Leistung, die vertragsgemäß bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin erbracht worden wäre. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung von etwa ersparten Aufwendungen 15 % der Vergütung für die noch nicht erbrachte Leistung durch younea.certification, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsaufwand oder höhere ersparte Aufwendungen nach.
6. Gewährleistung, Haftung
Für alle von der younea.certification im Rahmen des Vertrages erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist (vgl. § 14 BGB). Hiervon ausgenommen sind alle nachfolgend angeführten Ansprüche, sowie alle Ansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen oder die wegen der Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht bestehen.
Die Haftung der younea.certification sowie die ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
7. Geheimhaltung, Datenschutz
7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. § 5 des Geschäftsgeheimnisgesetz bleibt unberührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, ihre Arbeitnehmer, die mit den zu erbringenden Leistungen näher befasst sind, zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
7.2 Insbesondere stellt younea.certification sicher, dass vertrauliche Informationen, die während des Zertifizierungsprozesses bzw. aus anderen Quellen als dem Antragsteller, dem Kandidaten oder der zertifizierten Person erhalten wurden, nicht ohne schriftliche Genehmigung der Person an Unbefugte weitergegeben werden dürfen, sofern eine gesetzliche Regelung nichts anderes verlangt. Sofern die younea.certification solche vertraulichen Informationen zu veröffentlichen hat, muss die betroffene Person über die Information, die weitergegeben bzw. zu veröffentlichen ist, unterrichtet werden.
7.3 Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Ausführung des Vertrags und der jeweiligen Einzelverträge strikt einzuhalten, insbesondere das BDSG und die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertragspartner sind unter www.ecertification.de abrufbar.
7.4 Schließlich stellt die younea.certification sicher, dass Regelungen und Verfahren vorhanden sind, um die Sicherheit während des gesamten Zertifizierungsprozesses gewährleisten zu können, und um beim Auftreten von Sicherheitslücken Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages als Ganzem nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragsparteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.
8.2 Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrags unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist.
8.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).