Gebührenordnung
der eCertification GmbH – Fassung gültig ab 16.10.2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachstehend die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind damit stets alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.
1. Gebühren
Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der eCertification GmbH, Püttbergeweg 142, D-12589 Berlin (nachfolgend eCertification), erhebt diese Gebühren nach dieser Gebührenordnung. Die Gebühren sind als feste Sätze festgelegt, nicht verhandelbar und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist derjenige, mit dem der Vertrag über die Dokumentenprüfung, Antragstellung bzw. die Zertifizierungsvereinbarung zustande kommt. Verpflichtet sich ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber), die Gebühren für seinen oder seine Mitarbeiter zu übernehmen, hat er das schriftlich an die eCertification zu richten, diese Schuldübernahme zu versichern und eine gesonderte Rechnung zu verlangen.
3. Gebührentarife
3.1 Dokumentenprüfung | 62,00 € pro Dokumentensatz Nettogebühr |
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Diese Gebühr fällt an, sofern der Interessent zunächst nur prüfen lassen möchte, ob er für die Prüfung zugelassen werden kann. Es kommt dann ein Vertrag über die Dokumentenprüfung zustande. Die Gebühr für die Dokumentenprüfung ist nicht erstattungsfähig. |
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3.2 Prüfungsgebühren |
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Prüfungsgebühren werden ebenfalls mit der Antragsstellung fällig. In der Prüfungsgebühr ist die Gebühr für die Antragsbearbeitung in Höhe von 62,00 € netto enthalten. Bei Nichtzulassung zur Prüfung wird die Prüfungsgebühr abzüglich der Gebühr für die Antragsbearbeitung in Höhe von 62,00 € netto erstattet (z.B. bei 215 € gemäß Zf. 3.2.1.1. werden also 153 € netto erstattet). | |||
3.2.1 | Erstprüfung | Nettogebühr in Euro |
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3.2.1.1 |
Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“ Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE) |
215,00 | |
3.2.1.2 |
Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“ Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE) |
260,00 | |
3.2.2 | Prüfungswiederholung | Nettogebühr in Euro |
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3.2.2.1. |
Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“ Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE); |
170,00 | |
3.2.2.2. |
Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“ Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE) |
233,00 | |
3.2.3 | Prüfung – Rezertifizierung | Nettogebühr in Euro |
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3.2.3.1 |
Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „AGK+AEK, AGK+AUS, AGK+AOS, AGK+AES.3, AES.1, AES.2“ zur Aktualisierungsschulung „Optische Strahlung“ 45 min (1 LE) |
206,00 | |
3.2.4 | Zertifikat Ausstellung | Nettogebühr in Euro |
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3.2.4.1 | Zertifikatserwerb gemäß § 13 Absatz 2 der aktuellen NiSV | 80,00 | |
3.3 Prüfungsgebühren bei Rücktritt | Nettogebühr in Euro |
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3.3.1 | Rücktritt vor Anmeldeschluss der Prüfung: 10 % der Prüfungsgebühr mindestens jedoch Die Gebühr für die Dokumentenprüfung ist nicht erstattungsfähig. |
35,00 | |
3.3.2 | Rücktritt nach Anmeldeschluss und bis zwei Wochen vor Beginn der Prüfung: 25% der Prüfungsgebühr mindestens jedoch Die Gebühr für die Dokumentenprüfung ist nicht erstattungsfähig. |
62,00 | |
3.3.3 | Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der Prüfung: 50% der Prüfungsgebühr mindestens jedoch Die Gebühr für die Dokumentenprüfung ist nicht erstattungsfähig. |
116,00 | |
3.3.4 | Rücktritt nach Beginn der Prüfung: 100 % der Prüfungsgebühr | ||
3.4 Änderungen von Anmeldeangaben, Ersatzurkunden, Einsicht in Prüfungsunterlagen |
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3.4.1 | Änderungen von falschen selbstverschuldeten Anmeldeangaben des Antragstellers/Kandidaten, z.B. falsches Geburtsdatum, Namensänderungen, etc. | 35,00 pro Vorgang |
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3.4.2 | Ausstellung von Ersatzzertifikaten | 35,00 | |
3.4.3 | pro Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen (max. 30 Minuten) | 80,00 | |