Gebührenordnung
der eCertification GmbH
in der Fassung vom 01. Mai 2024
1 Gebühren
Alle Prüfungen sind gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühren sind in der Gebührenordnung ersichtlich. Für die Inanspruchnahme von Prüfungsleistungen erhebt die eCertification Gebühren.
Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Gebührenordnung. Die Gebühren sind als feste Sätze festgelegt.
Antragsteller, die nicht zur Prüfung erscheinen, die Prüfung abbrechen oder von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Erlass der Prüfungsgebühren.
Tritt der Antragsteller eine Prüfung an, ohne alle erforderlichen Unterlagen eingereicht zu haben und es stellt sich im Nachgang heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, hat er keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Prüfungsgebühr.
Sollten die eingereichten Unterlagen vor der Prüfung nicht den erforderlichen Voraussetzungen entsprechen, wird gemäß der Gebührenordnung eine Gebühr erhoben.
2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer an den Prüfungen von eCertification teilnimmt oder gebührenpflichtige Tätigkeiten bei eCertification beantragt oder zu dessen Gunsten solche Tätigkeiten vorgenommen werden. Verpflichtet sich ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber), die Gebühren für seine Mitarbeiter zu übernehmen, so hat er das schriftlich an die eCertification zu richten und eine gesonderte Rechnung zu verlangen. In diesem Fall ist er der Gebührenschuldner im Sinne dieser Ordnung.
Gebühren sind grundsätzlich sofort nach der Antragstellung zu entrichten und Teil der Zulassungsvoraussetzung zu den Prüfungen.
3 Mahnung und Beitreibung
Gebühren, die nicht innerhalb der festgesetzten Frist entrichtet worden sind, sind mit einer neuen Zahlungsfrist anzumahnen. In der Mahnung ist der Gebührenschuldner darauf hinzuweisen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Mahnfrist die Beitreibung der geschuldeten Beträge eingeleitet werden kann.
Für die Mahnung und die Beitreibung von Gebührenforderungen wird ein pauschalierter Aufwandsersatz erhoben. Dieser Aufwandsersatz soll die bei eCertification anfallenden Kosten decken.
4 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am 01. Mai 2024 in Kraft.
5 Gebührentarife
Stand: 20.08.2024*
* Änderungprotokoll siehe Gebührenordnung Download hier
Fachkunde Prüfung | Gebühr Nettopreis in € |
|
1. |
Erstprüfung |
|
1.1. |
Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“ Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE) |
197,00 |
1.2. |
Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“ Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE) |
247,00 |
2. |
Mobile Prüfung – Erstprüfung |
|
2.1. |
Mobile Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“ Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE) |
247,00 Mind. 3 Prüflinge +177 ab 4 Prüflinge + 147 |
2.2. |
Mobile Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“ Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE) |
247,00 Mind. 3 Prüflinge +177 ab 4 Prüflinge + 147 |
2.3. | EINZEL Prüfung schriftliche, je Prüfungsleistung „OS, ES, EK, GK, US“ |
217,00 |
3. |
Prüfungswiederholung |
|
3.1. |
Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“ Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE); |
197,00 |
3.2. |
Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“ Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE) |
247,00 |
4. |
Prüfung – Rezertifizierung |
|
4.1. |
Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „AGK+AEK, AGK+AUS, AGK+AOS, AGK+AES.3, AES.1, AES.2“ zur Aktualisierungsschulung „Optische Strahlung“ 45 min (1 LE) |
197,00 |
5. |
Zertifikat Ausstellung |
|
5.1. | Zertifikatserwerb gemäß § 13 Absatz 2 der aktuellen NiSV | 67,00 |
6. | Weitere Gebührentatbestände | |
6.1. |
Feststellung der erforderlichen Voraussetzungen (Bearbeitungsgebühren) | |
6.1.1 |
Gebühr bei Feststellung das die eingereichten Unterlagen NICHT den erforderlichen Voraussetzungen entsprechen | 47,00 |
6.2. |
Rücktritt von Prüfungen (Bearbeitungsgebühr) | |
6.2.1 |
Rücktritt vor Anmeldeschluss der Prüfung | 10 % mindestens jedoch 27,00 |
6.2.2 |
Rücktritt nach Anmeldeschluss und bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung | 25 %, mindestens jedoch 57,00 |
6.2.3 |
Rücktritt innerhalb von vier Wochen bis eine Woche vor Beginn der Prüfung | 50 % mindestens jedoch 107,00 |
6.2.4 | Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Beginn der Prüfung | 75 % mindestens jedoch 157,00 |
6.2.5 | Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
6.2.6 |
Bescheinigungen, Ersatzurkunden etc. (Änderungen von falschen selbstverschuldeten Anmelde Angaben des Prüflings (z.Bsp. Falsche Geburtsdatum, Namensänderungen, etc) |
27,00 |
7. | Allgemeine Gebühren – Sonstigen administrativen Aufwand werden zu Pauschalentgelten berechnet: | |
7.1. | bis zu 30 Minuten | 47,00 |
7.2. | ab 31 Minuten | 67,00 |
7.3 | ab 60 Minuten | 87,00 |
7.4. | Prüfungseinsicht bis zu 30 Minuten | 67,00 |