Ein frohes und erfolgreiches neues Jahr wünscht die eCertification allen Prüflingen und Schulungsträgern!
Nun ist das neue Jahr bereits 5 Tage alt, aber was gilt für Sie als KosmetikerIn denn jetzt ganz konkret?
Wie Sie ja wissen, ist die Übergangsregelung Ende des Jahres 2025 abgelaufen. Schulungsnachweise ohne Prüfung sind seit 01.01.2026 nicht mehr ausreichend.
Sie haben sich hoffentlich noch rechtzeitig um ein Zertifikat bemüht, das ab dem Datum der Schulung 5 Jahre gültig ist. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie vor Ablauf des Zertifikats dieses durch eine Aktualisierungsschulung verlängern lassen.
Hier lesen Sie mehr darüber: NiSV-Fachkunde: So aktualisieren Sie Ihr Zertifikat alle fünf Jahre
Ab jetzt dürfen Sie als KosmetikerIn ohne Zertifikat nicht mehr mit Geräten arbeiten, die nichtionisierende Strahlung nutzen. Ansonsten drohen hohe Strafen.
Denn 2026 ist das erste echte Vollzugsjahr der NiSV!
Wer dann nicht regelkonform ist:
- arbeitet rechtswidrig
- riskiert den Betrieb und die eigene Existenz
Daher gilt verbindlich und ohne Diskussion:
1. Fachkunde nur noch mit Prüfung und Zertifikat
- Fachkunde ausschließlich:
> Schulung und
> erfolgreich abgelegte Prüfung - Zertifikat:
> befristet auf 5 Jahre
> nur gültig, wenn von einer ISO/IEC 17024-akkreditierten Stelle ausgestellt
➡️ Ohne gültiges Zertifikat = keine Anwendung erlaubt
2. Schulungen nur noch bei anerkannten Schulungsanbietern
- Schulungen gelten nur, wenn:
> der Anbieter formell anerkannt ist
> Anerkennung nach § 4b NiSV besteht - Rückwirkende Anerkennungen sind nicht mehr möglich
➡️ Schulungen bei nicht anerkannten Schulen sind nicht gültig!
Informieren Sie sich daher unbedingt vorher bei der eCertification über die von uns anerkannten Schulen: Link zur Webseite
3. Volle Anwendung der Fachkunde-Systematik
- Es gelten ausschließlich die Fachkundegruppen nach Anlage 3:
> Laser / Intensive Lichtquellen
> Ultraschall
> EMF-Kosmetik - Umfang, Module und Lerneinheiten sind verbindlich
- Teilanerkennungen sind nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen möglich
➡️ „Teilwissen“ reicht nicht mehr
4. Striktes Arztvorbehalts-Regime
Unverändert, aber jetzt ohne Übergangsdebatte:
- Nur Ärztinnen/Ärzte dürfen u. a.:
> ablative Laser
> Tattoo-/PMU-Entfernung
> Fettgewebereduktion - Kosmetische Anbieter dürfen diese Leistungen nicht anbieten
➡️ Verstöße = Ordnungswidrigkeit
5. Betreiberpflichten vollständig durchsetzbar
- Anzeige jeder Anlage bei der zuständigen Behörde
- Nachweis der Fachkunde für jede anwendende Person
- Vollständige:
> Geräte-Dokumentation
> Wartungs- und Einweisungsnachweise
➡️ Behörden können sofort sanktionieren
6. Sanktionen ohne Schonfrist
- Ordnungswidrigkeiten nach § 12 NiSV:
– Bußgelder
– Untersagung des Betriebs
– Rückbau von Angeboten - Keine Duldung wegen „laufender Verfahren“ oder „Nachreichung“
➡️ Ab 01.01.2026 wird vollzogen, nicht diskutiert
Für genaue Informationen lesen Sie auch gern im Regelwerk der NiSV nach:
Beachten Sie, nur noch Fachkundeschulung bei einer anerkannten Schule sowie eine Prüfung bei einer Personenzertifizierungsstelle wie der eCertification zu absolvieren, um ein gültiges und sicheres Zertifikat zu erhalten.
Wir von der eCertification helfen Ihnen gern dabei! 💚


