Heute nehmen wir uns das Thema Berufsanerkennung als Kosmetiker:in vor und versuchen die Verwirrungen darum etwas aufzulösen.
Die Berufsanerkennung als Kosmetiker:in ist in Deutschland nämlich nicht einheitlich geregelt, da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.
Nur, wer sich als „staatlich geprüfter/anerkannter Kosmetiker/in“ durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Berufsfachschule und das Bestehen der Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss qualifiziert hat, darf sich staatlich geprüfte/anerkannte Kosmetiker/in nennen.
Dieser Titel ist geschützt, ganz im Gegensatz zum Begriff Kosmetiker:in, den jede Person ohne Ausbildung für sich beanspruchen könnte. Daher ist es besonders wichtig auf die Qualifikation zu achten.
Staatlich geprüfte/anerkannte Kosmetiker:in darf sich daher nennen, wer:
- Eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat oder
- einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat.
Das bedeutet:
In Deutschland wird der Bildungsgang „staatlich geprüfter Kosmetiker:in“ in der Regel an staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kosmetik oder an öffentlichen Berufskollegs angeboten. Diese Ausbildung ist ein schulischer Bildungsgang und ist nicht zu verwechseln mit privaten Kursen oder IHK-Zertifikaten.
✅ Wie erkenne ich den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker:in“?
Klar erkennbare Merkmale sind:
1. Offizielle Schulform:
- Berufsfachschule, Berufskolleg oder Berufliche Schule.
- Der Träger ist entweder öffentlich (z. B. Landkreis, Stadt, Bundesland) oder eine staatlich anerkannte private Schule.
2. Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre in Vollzeit (in manchen Bundesländern wie Berlin 3 Jahre).
- Es gibt keinen praktischen Ausbildungsbetrieb wie bei einer dualen Ausbildung, sondern praktische Schulanteile.
3. Abschlussbezeichnung:
- Der Abschluss lautet „Staatlich geprüfte/r Kosmetiker:in“
- Es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Berufsabschluss, nicht um einen zertifizierten Kurs.
4. Anerkennung durch die jeweilige Landesbehörde:
- Schulen benötigen eine staatliche Genehmigung oder Anerkennung durch das Kultusministerium oder Schulamt des Bundeslandes.
- Dies ist in den Schulverzeichnissen der Länder einsehbar.
✅ Wo kann ich diese Ausbildung machen?
Hier sind einige Beispiele staatlich anerkannter Einrichtungen:
🔹 Baden-Württemberg
• Kosmetikschule Engler (staatlich anerkannt)
• Berufsfachschule für Kosmetik Freiburg
• Berufskolleg Kosmetik an der Mildred-Scheel-Schule Stuttgart
🔹 Bayern
• Berufsfachschule für Kosmetik München
• Berufsfachschule für Kosmetik Nürnberg
• BFZ Berufsfachschule Würzburg
🔹 NRW
• Berufskolleg Humboldtstraße Köln
• Städtisches Berufskolleg Bielefeld
• Berufskolleg Gladbeck – Fachbereich Körperpflege
🔹 Berlin
• OSZ Körperpflege Berlin
• Berufsfachschule für Kosmetik Lise-Meitner-Schule Berlin
🔹 Sachsen
• Berufsfachschule für Kosmetik Dresden
• Berufliches Schulzentrum für Dienstleistung Leipzig
Tipp zur Überprüfung:
Sie können staatlich anerkannte Schulen und Bildungsgänge über die offiziellen Bildungsserver der Bundesländer oder das Portal berufenet.arbeitsagentur.de (https://berufenet.arbeitsagentur.de/) prüfen.
✅ Woran erkenne ich, dass es nicht der richtige Bildungsgang ist?
Gut zu wissen:
- Begriffe wie „Zertifikat“, „Diplom“, „IHK-Kurs“, „Beauty-Expert“, „Fachkosmetiker:in“, „Beauty-Manager:in“ bedeuten, dass sie nicht staatlich geprüft sind !
- Sehr kurze Ausbildungsdauer (z. B. 3 – 6 Monate).
- Keine Schulaufsicht oder Nennung der Landesbehörde auf der Website.
- Keine Ausbildungsförderung (BAföG), weil keine staatliche Anerkennung vorliegt.
Für weitere Informationen lesen Sie auch gern hier nach:
BERUFENET – Bundesagentur für Arbeit (https://berufenet.arbeitsagentur.de/) Das Portal für Berufsinformationen
Achten Sie also auf die Bezeichnung „staatlich geprüft“ und informieren Sie sich genau.
Wir von der eCertification helfen Ihnen gern!