Berufsanerkennung als Kosmetiker:in

Lesezeit: 2 min

Heute nehmen wir uns das Thema Berufsanerkennung als Kosmetiker:in vor und  versuchen die Verwirrungen darum etwas aufzulösen.

Die Berufsanerkennung als Kosmetiker:in ist in Deutschland nämlich nicht einheitlich geregelt, da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. 

Nur, wer sich als „staatlich geprüfter/anerkannter Kosmetiker/in“ durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Berufsfachschule und das Bestehen der Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss qualifiziert hat, darf sich staatlich geprüfte/anerkannte Kosmetiker/in nennen.

Dieser Titel ist geschützt, ganz im Gegensatz zum Begriff Kosmetiker:in, den jede Person ohne Ausbildung für sich beanspruchen könnte. Daher ist es besonders wichtig auf die Qualifikation zu achten.

Staatlich geprüfte/anerkannte Kosmetiker:in darf sich daher nennen, wer:

  • Eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat oder
  • einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat.

Das bedeutet:

In Deutschland wird der Bildungsgang „staatlich geprüfter Kosmetiker:in“ in der Regel an staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kosmetik oder an öffentlichen Berufskollegs angeboten. Diese Ausbildung ist ein schulischer Bildungsgang und ist nicht zu verwechseln mit privaten Kursen oder IHK-Zertifikaten.

✅ Wie erkenne ich den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker:in“?

 Klar erkennbare Merkmale sind:

1.    Offizielle Schulform:

  • Berufsfachschule, Berufskolleg oder Berufliche Schule.
  • Der Träger ist entweder öffentlich (z. B. Landkreis, Stadt, Bundesland) oder eine staatlich anerkannte private Schule.

2.    Ausbildungsdauer:

  • 2 Jahre in Vollzeit (in manchen Bundesländern wie Berlin 3 Jahre).
  • Es gibt keinen praktischen Ausbildungsbetrieb wie bei einer dualen Ausbildung, sondern praktische Schulanteile.

3.    Abschlussbezeichnung:

  • Der Abschluss lautet „Staatlich geprüfte/r Kosmetiker:in“
  • Es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Berufsabschluss, nicht um einen zertifizierten Kurs.

4.    Anerkennung durch die jeweilige Landesbehörde:

  • Schulen benötigen eine staatliche Genehmigung oder Anerkennung durch das Kultusministerium oder Schulamt des Bundeslandes.
  • Dies ist in den Schulverzeichnissen der Länder einsehbar.

 ✅ Wo kann ich diese Ausbildung machen?

 Hier sind einige Beispiele staatlich anerkannter Einrichtungen:

🔹 Baden-Württemberg
    •    Kosmetikschule Engler (staatlich anerkannt)
    •    Berufsfachschule für Kosmetik Freiburg
    •    Berufskolleg Kosmetik an der Mildred-Scheel-Schule Stuttgart

🔹 Bayern
    •    Berufsfachschule für Kosmetik München
    •    Berufsfachschule für Kosmetik Nürnberg
    •    BFZ Berufsfachschule Würzburg

🔹 NRW
    •    Berufskolleg Humboldtstraße Köln
    •    Städtisches Berufskolleg Bielefeld
    •    Berufskolleg Gladbeck – Fachbereich Körperpflege

🔹 Berlin
    •    OSZ Körperpflege Berlin
    •    Berufsfachschule für Kosmetik Lise-Meitner-Schule Berlin

🔹 Sachsen
    •    Berufsfachschule für Kosmetik Dresden
    •    Berufliches Schulzentrum für Dienstleistung Leipzig

 Tipp zur Überprüfung:

Sie können staatlich anerkannte Schulen und Bildungsgänge über die offiziellen Bildungsserver der Bundesländer oder das Portal berufenet.arbeitsagentur.de (https://berufenet.arbeitsagentur.de/) prüfen. 

✅  Woran erkenne ich, dass es nicht der richtige Bildungsgang ist?

Gut zu wissen:

  • Begriffe wie „Zertifikat“, „Diplom“, „IHK-Kurs“, „Beauty-Expert“, „Fachkosmetiker:in“, „Beauty-Manager:in“ bedeuten, dass sie nicht staatlich geprüft sind !
  • Sehr kurze Ausbildungsdauer (z. B. 3 – 6 Monate).
  • Keine Schulaufsicht oder Nennung der Landesbehörde auf der Website.
  • Keine Ausbildungsförderung (BAföG), weil keine staatliche Anerkennung vorliegt.

Für weitere Informationen lesen Sie auch gern hier nach:
BERUFENET – Bundesagentur für Arbeit (https://berufenet.arbeitsagentur.de/) Das Portal für Berufsinformationen

Achten Sie also auf die Bezeichnung „staatlich geprüft“ und informieren Sie sich genau.

Wir von der eCertification helfen Ihnen gern!

💚
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