Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung

Lesezeit: < 1 min

Was dürfen Sie noch anwenden – und wo ist ärztliche Qualifikation Pflicht?

Vielleicht fragen Sie sich, welche kosmetischen Anwendungen mit nichtionisierenden Strahlen für Sie als Kosmetiker/-innen noch erlaubt sind und welche Anwendungen nur von Ärzt/-innen durchgeführt werden können (Ärztevorbehalt).
Wir versuchen daher, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen!

Zunächst klären wir vielleicht erst einmal, was “Ärztevorbehalt” eigentlich genau bedeutet.

Unter Ärztevorbehalt versteht man, dass bestimmte Anwendungen seit dem 31. Dezember 2020 nur noch von approbierten Ärzt/-innen egal welcher Facharztrichtung durchgeführt werden dürfen, wenn sie über eine ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung verfügen. Dazu gehören:

  • Das Entfernen von Tätowierungen oder Permanent-Makeup
  • Die Behandlung von Gefäßveränderungen
  • Die Behandlung pigmentierter Hautveränderungen
  • Ablative Laseranwendungen
  • Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion sowie
  • vergleichbare Anwendungen mit Hochfrequenz-EMF oder Ultraschall.

Das bedeutet, dass Sie als Kosmetiker/innen alle anderen Anwendungen mit nichtionisierenden Strahlungen außer den obengenannten durchführen dürfen. Vorausgesetzt, Sie haben den entsprechenden Fachkundenachweis dafür erworben und sind im Besitz eines gültigen Zertifikats.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Fachkundenachweis? Auf unserer Webseite finden Sie alle nötigen Informationen sowie Hilfestellungen zu Ihrem Antragsprozess.

Kontakt: https://www.ecertification.de/haeufige-fragen/

Coming soon: Wer und was wird im Rahmen der NiSV eigentlich überwacht?

Tags:
War dieser Artikel hilfreich?
Nicht hilfreich 0 1 von 1 fanden diesen Artikel hilfreich.
Aufrufe: 16
Close Popup

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.

Close Popup
Privacy Settings saved!
Datenschutz-Einstellungen

Wenn Sie eine Website besuchen, kann sie Informationen über Ihren Browser speichern oder abrufen, meist in Form von Cookies. Steuern Sie hier Ihre persönlichen Cookie-Dienste.


Technische Cookies
Zur Nutzung dieser Website verwenden wir die folgenden technisch notwendigen Cookies
  • wordpress_test_cookie
  • wordpress_logged_in_
  • wordpress_sec

Decline all Services
Save
Accept all Services
Wissensdatenbank durchsuchen