Lesezeit: < 1 minBestimmte kosmetische Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung unterliegen seit dem 31.12.2020 dem Ärztevorbehalt – etwa Tattooentfernung, Gefäß- oder Pigmentbehandlungen, Fettgewebereduktion oder ablative Laser. Alle anderen Anwendungen dürfen Kosmetiker:innen weiterhin durchführen – mit gültiger Fachkunde nach NiSV. Mehr Infos auf: ecertification.de/haeufige-fragen