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Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung

Lesezeit: < 1 minBestimmte kosmetische Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung unterliegen seit dem 31.12.2020 dem Ärztevorbehalt – etwa Tattooentfernung, Gefäß- oder Pigmentbehandlungen, Fettgewebereduktion oder ablative Laser. Alle anderen Anwendungen dürfen Kosmetiker:innen weiterhin durchführen – mit gültiger Fachkunde nach NiSV. Mehr Infos auf: ecertification.de/haeufige-fragen

Eine Kosmetiker:in fragt nach! – Teil 2

Brauche ich als Kosmetikerin oder Kosmetiker einen Fachkundenachweis? Wenn Sie in Ihrem Salon mit Gleichstromgeräten, Nieder- oder Hochfrequenzgeräten, Magnetfeldgeräten, Laser, Ultraschall oder IPL...

Ist meine Schule zugelassen?

Wie finde ich heraus, ob meine Schule von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zugelassen ist? Jede akkreditierte Zertifizierungsstelle für Personen gemäß NiSV dokumentiert die erfolgreiche...

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