Antrag zur Prüfung:
Optische Strahlung

Mit diesem Antrag sind Sie berechtigt, die Prüfung zu dem Kurs Optische Strahlung abzulegen. Durch das Bestehen erhalten Sie den Fachkundenachweis, der 5 Jahre gültig ist. Nach Ablauf der Frist bedarf es einer Auffrischung.

Prüfungsvoraussetzungen (Anlage 3 Teil C NiSV):

Zur Erlangung dieses Zertifikates benötigen Sie einen Schulungsnachweis über Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
ODER
• eine Ausbildung als staatlich anerkannte Kosmetikerin oder Kosmetiker ODER
• eine staatlich geprüfte Kosmetikerin oder Kosmetiker ODER
• eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe ODER
• den Nachweis, dass Sie am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren (Beschäftigung in Vollzeit) verfügen
UND
• Schulungsnachweis Optische Strahlung eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers.

Prüfung:
Multiple Choice -Prüfung mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 135 Minuten)
Gültigkeit des Fachkundenachweises: 5 Jahre

-> Zertifizierungsprogramm -> Gebührenordnung

260,00 

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