
Antrag zur Prüfung:
EMF-Stimulation
zu kosmetischen Zwecken
… nach § 7 Absatz 3 NiSV im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite
Mit diesem Antrag sind Sie berechtigt, die Prüfung zur NISV-Schulung “EMF zur Stimulation” zur Erlangung des Zertifikates “EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken” nach § 7 Absatz 3 NiSV im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite abzulegen. Durch das Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat, das 5 Jahre gültig ist. Nach Ablauf der Frist bedarf es einer Auffrischung.
Sie setzen Niederfrequenzgeräte, Gleichstromgeräte und Magnetfeldgeräte zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation, zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation jeweils zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite ein? Dann benötigen Sie diesen Fachkundenachweis (Anlage 3 Teil E NiSV).
Prüfungsvoraussetzungen:
Zur Erlangung dieses Zertifikates benötigen Sie einen Schulungsnachweis über Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
ODER
• eine Ausbildung als staatlich anerkannte Kosmetikerin oder Kosmetiker ODER
• eine staatlich geprüfte Kosmetikerin oder Kosmetiker ODER
• eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe ODER
• den Nachweis, dass Sie am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren (Beschäftigung in Vollzeit) verfügen
UND
• Schulungsnachweis EMF zur Stimulation eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers.
Prüfung:
• Multiple Choice -Prüfung mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 45 Minuten)
• Gültigkeit des Zertifikats / der Fachkunde: 5 Jahre
197,00 €
exkl. 19 % MwSt.