Zertifizierungsprogramme

in der Fassung vom 01. Mai 2023

1. Geltungsbereich

Dieses Zertifizierungsprogramm gilt für alle Zertifizierungsverfahren für NiSV-Personal im
Rahmen der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen in Zusammenhang mit der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV).

Prüfungen auf der Grundlage des Fachmoduls Akkreditierung NISV und der DIN EN ISO 17024 in den jeweils gültigen Fassungen führen zu den NiSV-Fachkundemodulen:

  • gemäß § 5 Absatz 1 NiSV zur Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen
    (Modul Optische Strahlung),
  • gemäß § 6 Absatz 1 NISV zur Anwendung von Hochfrequenzgeräten (Modul EMF Kosmetik),
  • gemäß § 7 Absatz 1 NiSV zur Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und
    Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Muskelstimulation
    oder zur Magnetfeldstimulation (Modul EMF Stimulation) sowie
  • gemäß § 9 Absatz 1 NiSV zur Anwendung von Ultraschallgeräten (Modul Ultraschall).

Unsere Zertifizierungen bescheinigen die Kompetenz zur Fachkunde zur Anwendungen nicht-ionisierender Strahlungsquellen durch Abnahme einer Prüfung.

Prüfungen werden digital auf Tablets mittels einer App durchgeführt. Die App ermöglicht es, dass während einer Prüfung nur die zugelassenen Ressourcen und Anwendungen verwendet werden können, um potenziellen Betrug oder unerlaubte Hilfe zu verhindern.

Die Prüfungen finden in einer beaufsichtigten Umgebung in unserer Zentrale in Frankfurt oder in einem von uns anerkannten externen Prüfungsort statt. Eine Prüfung kann online über unser Prüfungsportal unter www.ecertification.de gebucht werden.

Unsere Abschlusszertifikate bescheinigen den Erwerb der Fachkenntnisse in einem der 4 Fachkunde-Module:

  • Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“
  • Fachkunde-Modul „Ultraschall“
  • Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“
  • Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“

 Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Allgemeine Prüfungsordnung und der Ethik Kodex der younea.certification (eCertification).

2.     Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

2.1 Die Person, die ein Fachkundezertifikat erwerben möchte, muss einen diesbezüglichen Antrag an die younea.certification (eCertification) stellen. Dieser erfolgt online über die Webseite. Der Antrag muss jedenfalls Angaben zur Person enthalten, insbesondere auch die Kontaktdaten der Person, die für die Überwachung der Konformitätsaussage über die Laufzeit der Zertifizierung benötigt werden. Natürlich muss der Antrag auch Angaben dazu enthalten, welche Fachkundemodule zertifiziert werden sollen und eine Aussage, dass der Antragsteller damit einverstanden ist, die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen und alle benötigten Informationen für die Begutachtung bereitzustellen.

Die Antragstellung erfordert die Bestätigung der Gebührenordnung, der Allgemeinen Prüfungsordnung, der AGBs, der Widerrufsbestimmungen und der Datenschutzbestimmungen.

2.2 Die Person, die ein Fachkundezertifikat erwerben möchte, hat bei einem durch eine akkreditierte

Zertifizierungsstelle anerkannten Schulungsträger den Lehrgang oder die Lehrgänge entsprechend der

zu zertifizierenden Fachkunde absolviert.

2.3 Die Teilnahme an den Prüfungen erfordert die Einreichung der im Folgenden aufgeführten Dokumente:

Fachkunde für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen:

Nachweise über eine Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und über eine Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Optische Strahlung“

Fachkunde für die Anwendung von Ultraschall:

Nachweise über eine Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und über eine Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Ultraschall“

Fachkunde für die Anwendung von elektromagnetischen Feldern am Menschen durch Hochfrequenzgeräte zu kosmetischen Zwecken:

Nachweise über eine Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und über eine Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“

Fachkunde für die Anwendung von elektromagnetischen Feldern am Menschen durch Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte zur Stimulation:

Nachweis über eine Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“ und Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung

2.4 Anhangsgebilde“ ist bei Vorlage von einem der folgenden Nachweise nicht erforderlich:

  1. staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin
  2. Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin
  3. Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
  4. am 5. Dezember 2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren

Die Nachweispflicht liegt bei der zu prüfenden Person.

Die Zertifizierungsstelle prüft die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Anmeldeunterlagen sowie das
Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Bei nicht erfüllten Zulassungsvoraussetzungen hat die zu prüfende Person keinen Anspruch zur Prüfung zugelassen zu werden. Nimmt sie an der Prüfung teil ohne vollständige Nachweise vor der Prüfung eingereicht zu haben, muss sie diese innerhalb von 14 Werktagen nachreichen. Der Prüfling hat keinen Anspruch darauf, dass seine Prüfung korrigiert wird, solange er die Nachweise nicht einreicht. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr besteht in diesem Falle nicht. Alle Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Ausländische Nachweise müssen über einen öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzer übersetzt sein.

3 Prüfung

Die Prüfung besteht aus Single-, Multiple Choice- und offenen Fragen.

Prüfungen werden betrugssicher an PC/Tablet vor Ort der younea.certification GmbH (eCertification) oder einem externen Standort durchgeführt. younea.certification (eCertification) stellt die technische Ausrüstung zu Prüfungszwecken zur Verfügung. younea.certification (eCertification) stellt sicher, dass alle Prüfungswerkzeuge hard- und softwareseitig auf dem aktuellen Stand sind.

Die Organisation der Prüfung liegt in der Verantwortung der Zertifizierungsstelle. Die Durchführung der Prüfung vor Ort obliegt dem Aufsichtspersonal.

3.1 Bewertung

Die Auswertung der Prüfung erfolgt durch den beauftragten und zugelassenen Prüfer.
Für die Abnahme von Prüfungen zu den verschiedenen Fachkunde-Modulen ist geeignet, wer nach dieser Richtlinie für die Vermittlung dieser Inhalte geeignet ist.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70 % der möglichen Höchstpunktzahl erreicht wird. Das überprüfte Ergebnis einer Prüfung wird immer kaufmännisch auf eine volle Punktzahl oder einen vollen Prozentsatz gerundet
Bei jeder MCF werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei immer eine, zwei oder drei Antworten richtig sind, jedoch nie alle vier Antworten. Die Bewertung erfolgt nach den Regeln im Prüfungsfragenregelwerk. Jede offene Frage wird mit höchstens 3 Punkten gewertet.

3.2 Wiederholung einer Prüfung

Bei Nichtbestehen einer Prüfung kann der Teilnehmer eine Prüfung wiederholen und zwar beliebig oft. Die für die Nachprüfung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eventuelle, dem Teilnehmer durch die Wiederholungsprüfung entstehende Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen. Der Termin für die Wiederholung der Prüfung muss wiederum online über die Webseite der younea.certification (eCertification) gebucht werden.

4 Zertifizierungsentscheidung

Der Zertifizierungsentscheider trifft die Zertifizierungsentscheidung in der Regel innerhalb von ca. 2-4 Wochen nach dem Prüfungstermin. Bei bestandener Prüfung und erfolgreicher Zertifizierung wird das jeweilige Fachkunde-Zertifikat in deutscher Sprache für die Laufzeit von max. 5 Jahren erteilt.

Das Zertifikat beinhaltet die folgenden Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum und Titel (falls vorhanden) der zertifizierten Person, die erworbene Fachkunde (siehe Punkt 1), der Hinweis auf das
Zertifizierungsprogramm, das younea-certification-Logo, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Zertifikats, eindeutige Zertifikatsnummer sowie die Unterschrift der verantwortlichen Person. Für das Modul “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” wird kein Zertifikat vergeben, sondern eine Urkunde über die bestandene Prüfung.
Das Zertifikat bleibt das Eigentum der younea.certification (eCertification). Die Nutzung von Zertifikaten ist in der Allgemeinen Prüfungsordnung geregelt.

5 Kriterien für Erstzertifizierung

Die Anforderungen an den Erwerb der jeweiligen Fachkunde sind abhängig von der Art der Anwendung (Fachkundegruppen).

Modul Fachkundegruppe
Laser/Intensive Lichtquellen Ultraschall EMF-Kosmetik EMF-Stimulation
GK x x x
OS x
US x
EK x
ES x

Die Fachkunde für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Optische Strahlung“ erworben.

Die Fachkunde für die Anwendung von Ultraschall wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Ultraschall“ erworben.

Die Fachkunde für die Anwendung von elektromagnetischen Feldern am Menschen durch Hochfrequenzgeräte zu kosmetischen Zwecken wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ erworben.

Die Fachkunde für die Anwendung von elektromagnetischen Feldern am Menschen durch Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte zur Stimulation wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“ und dem Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung erworben.

Gleichwertigkeit mit Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit dem Lerninhalt des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nicht erforderlich, wenn eine Person

  1. eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat oder
  2. einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat oder
  3. die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat oder
  4. am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.

Fehlen diese Voraussetzungen bedarf es der Absolvierung des Fachkundemoduls: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit abschließender erfolgreich bestandener Prüfung:

  • Dauer: 78 Lerneinheiten (LE)
    • davon 50 LE für Unterricht in virtueller Präsenz und 28 LE in virtueller Präsenz oder E-Learning geeignet

Kriterien zum Erwerb der Fachkunde 

5.1 Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“

Voraussetzung Zulassung zur Prüfung:

  • vorherige Teilnahme am Fachkunde-Modul “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
  • Schulungsnachweis eines durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle anerkannten Schulungsträgers über die Dauer von 117 Lerneinheiten (LE)
    • davon 43 Lerneinheiten (LE) als Unterricht in virtueller Präsenz, 33 LE als virtuelle Präsenz oder E-Learning und 41 LE als Unterricht in physischer Präsenz, davon 24 LE unter Aufsicht eines Facharztes

5.2 Fachkunde-Modul „Ultraschall“

Voraussetzung Zulassung zur Prüfung:

  • vorherige Teilnahme am Fachkunde-Modul Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
  • Schulungsnachweis eines durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle anerkannten Schulungsträgers über die Dauer von 38 Lerneinheiten (LE)
    • davon 11 Lerneinheiten (LE) als Unterricht in virtueller Präsenz, 19 LE als virtuelle Präsenz oder E-Learning und 8 LE als Unterricht in physischer Präsenz, davon 4 LE unter Aufsicht eines Arztes

5.3 Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“

Voraussetzung Zulassung zur Prüfung:

  • vorherige Teilnahme am Fachkunde-Modul “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” und erfolgreich bestandener Prüfung bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
  • Schulungsnachweis eines durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle anerkannten Schulungsträgers über die Dauer von 38 Lerneinheiten (LE)
    • davon 10 Lerneinheiten (LE) als Unterricht in virtueller Präsenz, 18 LE als virtuelle Präsenz oder E-Learning und 10 LE als Unterricht in physischer Präsenz, davon 6 LE unter Aufsicht eines Facharztes

5.4 Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung:

  • Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-­Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung
  • Schulungsnachweis eines durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle anerkannten Schulungsträgers über die Dauer von 23 Lerneinheiten (LE)
    • davon 7 Lerneinheiten (LE) als Unterricht in virtueller Präsenz, 8 LE als virtuelle Präsenz oder E-Learning und 7 LE als Unterricht in physischer Präsenz, davon 5 LE unter Aufsicht eines Facharztes

 

5.5 Übergangsregel: Anrechnung von älteren Lehrgängen

younea.certification (eCertification) prüft im Rahmen des Anerkennungsprozesses von Schulungsträgern, ob die Voraussetzungen für die Anrechnung von älteren einschlägigen Schulungen/Kursen ergänzt durch entsprechende Aufbaukurse, als Kriterium für die Erstzulassung erfüllt sind.

 

Hierzu muss der Schulungsträger Folgendes gegenüber younea.certification (eCertification) nachweisen:

  • Der Abschluss des anzurechnenden Kurses liegt am 31.12.2020 nicht länger als zwei Jahre zurück.
  • Der Schulträger und damit Anbieter des Aufbaukurses hat transparent zu machen und zu erläutern, welche Inhalte des anzurechnenden Kurses anrechenbar sind, welche Inhalte der Rahmenlehrpläne damit abgedeckt werden und welche Inhalte des Aufbaukurses neu sind.
    Maßstab sind die Rahmenlehrpläne nach Abschnitt 3 der Fachkunderichtlinie.
  • Anbieter des Aufbaukurses kann nur der Schulträger des anzurechnenden Kurses oder ein unmittelbarer Rechtsnachfolger sein, weil nur dann die Kenntnisse gewährleistet sind, unter denen eine Anrechnung von in der Vergangenheit vermittelten Schulungsinhalten seriös möglich ist.
  • Der Aufbaukurs endet mit einer Abschlussprüfung über den gesamten Umfang des jeweiligen Fachkundemoduls entsprechend den Vorgaben der Fachkunderichtlinie.
  • Der Schulungsnachweis nach 2.5.8 der Fachkunderichtlinie enthält zusätzlich auch Angaben zur Anrechnung von Kursinhalten der Schulung, auf die aufgebaut wird.

 

6  Kriterien zur Rezertifizierung

Die Laufzeit der Zertifizierung ergibt sich indirekt aus § 4 Absatz 3 Satz 3 NiSV, wonach zum Erhalt der Fachkunde mindestens alle fünf Jahre eine Aktualisierung durch die Teilnahme an Fortbildungen erforderlich ist.

Eine Fortbildung besteht aus einer Schulung, die die Aktualisierungsmodule der jeweiligen Fachkundegruppe gemäß Anlage 3 Teil A der NiSV enthält. Daher wird der Umfang der Schulung, durch die aufrecht zu haltende Fachkunde bestimmt. Aktualisierungskurse können grundsätzlich auch in virtueller Präsenz durchgeführt werden.

Der Inhalt der Aktualisierungsmodule richtet sich nach den Lerninhalten und Lernzielen der einzelnen Rahmenlehrpläne. Dabei sind insbesondere die für den Anwendungsbereich wesentlichen Strahlenschutzaspekte, neue technische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Bei Nachweis des Absolvierens eines Aktualisierungskurses bei einem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle anerkannten Schulungsträger gegenüber der younea.certification (eCertification), erteilt diese nach einer erfolgreichen, bei ihr abzulegenden Re-Zertifizierungsprüfung ein neues Fachkundezertifikat mit einer Laufzeit von 5 Jahren.

6.1 Aktualisierung der Fachkunde (Fortbildung) – Umfang

Kürzel Module Mindest-anzahl LE
AGK Aktualisierung von Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde 2
AOS Aktualisierung von Optischer Strahlung 6
AUS Aktualisierung von Ultraschall 6
AEK Aktualisierung von EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik 6
AES Aktualisierung von EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation 6

6.2 Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“

Innerhalb von 5 Jahren: Nachweisliche Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem anerkannten Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

6.3 Fachkunde-Modul „Ultraschall“

Innerhalb von 5 Jahren: Nachweisliche Aktualisierung der Fachkunde (AUS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem anerkannten Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

6.4 Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“

Innerhalb von 5 Jahren: Nachweisliche Aktualisierung der Fachkunde (AEK) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem anerkannten Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

6.5 Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“

Innerhalb von 5 Jahren: Nachweisliche Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 6 (aus dem Bereich ES) bei einem anerkannten Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

 

7  Begutachtungsverfahren für die Erstzertifizierung

7.1 Fachkunde-Modul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK)“

  • Prüfung: MC-Test mit 34 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 LE/ 90 min)

7.2 Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“

  • Prüfung: MC-Test mit 51 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 LE/ 135 min)
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

7.3 Fachkunde-Modul „Ultraschall“

  • Prüfung: MC-Test mit 34 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 LE/ 90 min)
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

7.4 Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“

  • Prüfung: MC-Test mit 34 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 LE/ 90 min)
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

7.5 Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“

  • Prüfung: MC-Test mit 17 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 LE/ 45 min)
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

 

8 Begutachtungsverfahren für die Rezertifizierung

Der Prüfungsprozess zur Rezertifizierung entspricht im Wesentlichen der Prüfung zur Erstzertifizierung.

Prüfungsfokus liegt bei der Rezertifizierung auf den für den Anwendungsbereich wesentlichen Strahlenschutzaspekten, neuen technischen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen.

 

Anzahl LE Anzahl LE Anzahl FragenMC

Anzahl Fragen

offen

AGK + AOS 2 + 6 3 + 10 1 + 2
AGK + AUS 2 + 6 3 + 10 1 + 2
AGK + AEK 2 +6 3 + 10 1 + 2
AES 6 10 2

8.1 Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“

  • Prüfung AGK: MC-Test mit 4 Fragen, davon 1 offene Frage
  • Prüfung AOS: MC-Test mit 12 Fragen, davon 2 offene Fragen
  • Dauer der Prüfung: 45 min
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

8.2 Fachkunde-Modul „Ultraschall“

  • Prüfung AGK: MC-Test mit 4 Fragen, davon 1 offene Frage
  • Prüfung AUS: MC-Test mit 12 Fragen, davon 2 offene Fragen
  • Dauer der Prüfung: 45 min
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

8.3 Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“

  • Prüfung AGK: MC-Test mit 4 Fragen, davon 1 offene Frage
  • Prüfung AEK: MC-Test mit 12 Fragen, davon 2 offene Fragen
  • Dauer der Prüfung: 45 min
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

8.4 Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“

  • Prüfung AES: MC-Test mit 12 Fragen, davon 2 offene Fragen
  • Dauer der Prüfung: 45 min
  • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

 

9  Kriterien zur Aussetzung und Zurückziehung der Zertifizierung

  • Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit laut § 12 NiSV

Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • entgegen 3 Absatz 1 Nr. 1 (NiSV) nicht sicherstellt, dass eine Anlage gemäß Herstellerangaben installiert wird,
  • entgegen 3 Absatz 1 Nr. 2 (NiSV) nicht sicherstellt, dass eine Einweisung erfolgt,
  • entgegen 3 Absatz 1 Nr. 6 (NiSV) nicht sicherstellt, dass eine Person beraten und aufgeklärt wird,
  • entgegen 3 Absatz 1 Nr. 7 oder 8 (NiSV) nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person geschützt wird,
  • entgegen 3 Absatz 2 Satz 1 oder 3 (NiSV) nicht sicherstellt, dass eine Dokumentation erstellt wird,
  • entgegen 3 Absatz 3 Satz 1 (NiSV) eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
  • entgegen 4 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person über die Fachkunde verfügt,
  • entgegen 5 Absatz 2, § 6 Absatz 2 oder § 9 Absatz 2 (NiSV) eine dort genannte Anwendung durchführt,
  • entgegen 8 oder § 11 (NiSV) eine dort genannte Anlage oder einen Magnetresonanztomographen anwendet oder
  • entgegen 10 (NiSV) bei der Anwendung von Ultraschallgeräten einen Fötus exponiert.

 

  • nachträgliche Meldung einer Schule oder Zertifizierungsstelle über einen ungültigen Schulungsnachweis
  • Verursachen eines grob fahrlässigen Schadens durch den Zertifikatsinhaber an einer Person/Kunden
  • nachträgliches Bekanntwerden über die Einreichung von gefälschten oder ungültigen Dokumente zur Voraussetzung zur Prüfung nach NiSV durch den Zertifikatsinhaber
  • nachträgliches Bekanntwerden von Täuschungsversuchen des Zertifikatsinhabers während der Prüfung
  • nachträgliches Bekanntwerden über unvollständige oder fehlende Teilnahme des Zertifikatsinhabers an Schulungen

 

10 Überwachung der Zertifikatsinhaber

Neben der Fachkundezertifizierung gehört die Überwachung der Zertifikatsinhaber über die Laufzeit der Zertifizierung zu den Kernaufgaben der younea.certification (eCertification).

Hierzu gehören die Überwachung der Nutzung der Zertifikate und die Information der Zertifikatsinhaber während der Laufzeit der Zertifizierung über wesentliche Änderungen der NiSV , falls solche Änderungen eintreten (Revision).

 

In Betracht kommen zum Beispiel Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa bei einer Änderung der NiSV, aber auch wesentliche Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheitserhaltung, die sich aus neueren technischen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben könnten.

Die younea.certification (eCertification) informiert über Änderungen und Neuigkeiten über ihre Homepage und den FAQ-Bereich der Webseite.

 

10.1 Mitteilung von Änderungen

Bei der Buchung einer Prüfung verpflichtet sich jeder Zertifikatsinhaber der younea.certification (eCertification) unverzüglich Änderungen zu den persönlichen Daten, wie Adresse, Name und auch E-Mail-Adresse schriftlich mitzuteilen.
Dies ist Bestandteil des Ethik Kodexes für Prüflinge und Zertifikatsinhaber.

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