Einreichung: Optische Strahlung

Die IPL- und Laseranwendungen werden heute in der Kosmetik vielfach eingesetzt. Um mit den Geräten weiter arbeiten zu dürfen, benötigen Sie einen Fachkundenachweis (Anlage 3 Teil C NiSV):

Prüfungsvoraussetzungen:
• staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert oder
• Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert oder
• Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert oder
• am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren oder
• Grundkurs der Haut und deren Anhangsgebilde (oder Nachweis zur Befreiung von der Prüfung; siehe dazu oben)
• UND Schulungsnachweis eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers.

Prüfung:
Multiple Choice -Prüfung mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 135 Minuten)

-> Zertifizierungsprogramm -> Gebührenordnung

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